Grundlage ist die vom Bundesamt beschlossene Verordnung VTS, insbesondere den Art. 69. Absatz 3. Folgender Wortlaut regelt den Einsatz unserer Folien: "Fahrzeuge, die aufgrund ihrer besonderen Verwendungsart für andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen eine nicht leicht erkennbare Gefahr darstellen können oder besondere Aufmerksamkeit verlangen, dürfen sowohl fluoreszierend als auch retroreflektierend gekennzeichnet sein." Mit der enthaltenen Regulierung der ECE 104, ergeben sich weiterte Möglichkeiten für den Einsatz retroreflektierender Folien, insbesondere der Reflektionsklasse RA3. - Für Fahrzeuge des Güterverkehrs ist die Anbringung von retroreflektie- renden Folien mit der Überarbeitung der sogenannten ECE-Regelung 48 europaweit Pflicht. Visual Safety hilft Ihnen bei der Auswahl der richtigen und gesetzeskonformen Produkte.
Gefahr erkannt – Gefahr gebannt
Ein Band für mehr Sichtbarkeit
Standardmarkierungen für Fahrzeuge
Qualität von führenden Herstellern