In der überarbeiteten Gesetzgebung "Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge", kurz VTS, hat der Bundesrat im Artikel 69 beschlossen, dass Fahrzeuge der Strassenunterhaltsdienste retroreflektierend und fluoreszierend beschriftet sein dürfen. Dieser Beschluss trägt wesentlich zur Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter bei.
Der Kanton Zürich verwendet diese Technik seit längerem erfolgreich. Das Fahrzeugdesign ersetzt die frühere Bemalung in uni orange. Die Erkennbar- und Sichtbarkeit konnte wesentlich erhöht werden. Die Montagen erfolgen im carrosserieschonenden PreTape*-Verfahren.
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